Aufbereitung von Kraftfahrzeugen sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen und Tätigkeiten. Nach Erteilung der hierfür erforderlichen Ausnahmebewilligung wird der Ein- und Ausbau, die Reparatur sowie der Handel mit Autoglas zum Hauptgegenstand des Unternehmens. Die Aufbereitung von Kraftfahrzeugen sowie sonstige damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen treten in diesem Fall als Nebentätigkeiten hinzu.