Der Zweck der Gesellschaft ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Durch ihre nach außen gerichtete entgeltliche oder auch vermittelnde Tätigkeit sollen sowohl mittelbare als auch unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für ihre Gesellschafter erstrebt, oder Schaden von ihnen abgewendet werden. Zugleich ist der Gegenstand des Unternehmens die Herstellung der Handel mit Kraftfahrzeugteilen sowie die Vornahme und Ausführung aller ähnlichen oder damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks als dienlich erscheinen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind.