Der Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, ferner der Erwerb von anderen Unternehmen und der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die erworbenen Unternehmen und Beteiligungen können von der Gesellschaft verwaltet werden. Sie darf neue Gesellschaften gründen und Zweigniederlas- sungen errichten. Die Gesellschafdt ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können.