Das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Finanzierung von Tochtergesellschaften sowie die Übernahme von Management-, Verwaltungs- und Geschäftsführungsaufgaben für verbundene Unternehmen, soweit hierfür keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.