Beteiligung an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Anlage von Kapital. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt werden.