Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Management-, Beratungs-, Verwaltungs- und Koordinationsleistungen für verbundene Unternehmen zu erbringen sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern.