Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten, insbesondere a. Beratung und Vertretung in Steuersachen einschl. Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen sowie Hilfeleistungen bei der Erfüllung von Buchführungspflichten. b. Erstattung betriebswirtschaftlicher und steuerrechtticher Gutachten. c. Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahresabschlüssen d. Wirtschaftliche Beratung Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.