Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Ver-äußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gegenüber Beteiligungs- und verbundenen Unternehmen Management-, Verwaltungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, soweit hierfür keine gesonderte behördliche Erlaubnis erforderlich ist.