A. die Erbringung von Bauplanungs- und Projektentwicklungsleistungen im Bauwesen, jeweils ohne Ausführung zulassungspflichtiger Handwerksarbeiten, b. das Projektmanagement, die Projektsteuerung, Baukoordination und Bauüberwachung, einschließlich Kostenplanung, Kalkulation, Kostenkontrolle, Vergabebegleitung, Qualitätsmanagement, Dokumentation und technischer Beratung von Investoren im Bauwesen, c. die Vermittlung und Koordination von Bauleistungen als Generalübernehmer, ohne eigene Ausführung ?