Tätigkeit als Generalübernehmer bei Bau-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Dies umfasst die betriebswirtschaftliche und technische Planung, die Koordination, Projektsteuerung und Organisation von Bau- und Sanierungsvorhaben sowie die Vergabe aller handwerklichen Bauleistungen an qualifizierte Dritt- und Subunternehmer. Eigene handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung werden nicht ausgeführt. Ferner die Beratung von Bauherren (ausgenommen Rechts- und Steuerberatung), die Vermittlung von Verträgen über Bau-, Werk- und Dienstleistungen sowie die Organisation und Vergabe von damit im Zusammenhang stehenden Planungsleistungen an externe Dienstleister.