Das Führen und Betreiben von Hotels und Restaurants sowie von gastgewerblichen, touristischen und freizeitwirtschaftlichen Einrichtungen aller Art, einschließlich der Errichtung, des Erwerbs, der Verwaltung und Verpachtung solcher Betriebe. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, Tochtergesellschaften zu gründen, sowie sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.