ASKEBA Haushaltshilfe gGmbH
Unternehmensgegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO sowie die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO und die Förderung der Hilfe für Menschen i. S. d. § 53 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation, Koordination und Erbringung von alltagsunterstützenden und betreuenden Leistungen für ältere Menschen sowie für Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, die zur Bewältigung ihres täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen sind. 3. Gegenstand der Tätigkeit der Gesellschaft sind insbesondere: - Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld, insbesondere durch hauswirtschaftliche Hilfen wie Einkäufe, Zubereitung einfacher Mahlzeiten sowie Reinigung und Ordnung der Wohnumgebung, - Begleitende und unterstützende Leistungen außerhalb der Wohnung, insbesondere bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Einkäufen, - Angebote zur Entlastung, Unterstützung und Beratung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Betreuungspersonen im Sinn der Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45 SGB XI, - Betreuende Maßnahmen zur Förderung sozialer Teilhabe und zur Vermeidung sozialer Isolation, insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder demenziellen Erkrankungen, einschließlich begleiteter Aktivitäten, Mobilisierungs- und Aktivierungsangebote. 4. Die Leistungen der Gesellschaft richten sich vorrangig an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO und können durch öffentliche oder private Kostenträger, insbesondere Pflegekassen oder Sozialleistungsträger, finanziert werden. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.