Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung und die Bildung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, als geschäftsleitende Führungs- und Funktionsholding entgeltliche Dienstleistungen administrativer, finanzieller, kaufmännischer und technischer Art an verbundenen Unternehmen zu erbringen.