Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist (geschäftsleitende Holdingtätigkeit). Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach Kreditwesengesetz (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), sind ausgenommen.