Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten sowie die Beteiligung an anderen Berufsausübungsgesellschaften. Die von der Gesellschaft geschuldeten Rechtsdienstleistungen werden durch in Diensten der Gesellschaft stehende Rechtsanwälte eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten ausgeführt. Sind Rechtsanwälte an der Gesellschaft beteiligt, die gleichzeitig zum Notar bestellt sind (§ 3 Abs. 2 BNotO), erfolgt die Beteiligung nur mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Die notarielle Amtsausübung ist nicht Gegenstand des Unternehmens.