die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Beratungsdienstleistungen und das Erbringen von Management und Beratungsdienstleistungen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Uhnternehmens.