Die Gesellschaft übernimmt für Dritte die Gestaltung und Organisation von Werbung aller Art sowie den Verkauf von Werbemitteln. Sie übernimmt die Vermittlung von Dienstleistungen auf dem Gebiete der Werbung. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand der Gesellschaft dienlich sind.