Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), die Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Unterstützung bedürftiger Personen in medizinischen oder sozialen Notlagen im Sinne des § 53 AO, Finanzierung medizinischer Behandlungen und gesundheitsbezogener Maßnahmen, Förderung von Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Existenzsicherung bedürftiger Personen, Durchführung kultureller Veranstaltungen und Ausstellungen, deren Einnahmen der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke dienen, .Entgegennahme von Kunstwerken zur Mittelbeschaffung für die satzungsmäßigen Zwecke.