1. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Webdesignarbeiten und digitaler Bildbearbeitung sowie das Betreiben eines Tattoostudios. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit auch auf verwandte Geschäftszweige auszudehnen sowie im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschften zu errichten.