Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, und zwar ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), jedoch unter Einschluss erlaubnisfreier Hilfs- und Nebengeschäfte.