Halten von Anteilen und anderen Vermögenswerten in Form von Eigen- oder Fremdkapital an Unternehmen zur eigenen Vermögensanlage, und zwar jeweils unmittelbar oder mittelbar über Zwischengesellschaften, ausgenommen versicherungsfremde Geschäfte im Sinne von § 15 Abs. 1 VAG oder Geschäfte, die der staatlichen Genehmigung bedürfen.