die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauerken und im Städtebau sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherren in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie der Überwachung der Ausführung, auch Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Archtekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzkennzahlen
Stand: 31.12.2021
Quelle: BundesanzeigerStand: 31.12.2021Amtliche Quelle