Betrieb eines Mietwagenunternehmens im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), insbesondere gewerbliche Beförderung von Personen mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG. Ferner Vermittlung und Organisation von Beförderungsleistungen, digitale Abwicklung von Fahrdiensten über eigene oder fremde Softwareplattformen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.