Der Erwerb, das Halten sowie die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, Verwaltung eigenen Vermögens, konzerninterne Finanzierung verbundener Unternehmen sowie Erbringung entgeltlicher Management-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) werden nicht ausgeübt.