die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme anwaltlicher Mandate. Dies geschieht nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Rechtsanwälte. Diese werden für die Gesellschaft unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts tätig. Die Gesellschaft schafft hierfür die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Berufsausübung solcher Berufe, mit denen sich Rechtsanwälte zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden dürfen (§ 58a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BRAO), soweit diese in der Rechtsanwaltsgesellschaft beruflich tätig sind.