Der Betrieb eines handwerklichen Unternehmens im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Handwerksordnung (HwO), einschließlich der erforderlichen Eintragungen in die Handwerksrolle, sowie die Ausführung zulassungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten, insbesondere des Zimmererhandwerks, des Dachdeckerhandwerks sowie des Hoch- und Tiefbauhandwerks (Rohbaugewerk). Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Bauträgermaßnahmen im Sinne des § 34c GewO, insbesondere der Erwerb, die Erschließung, Planung, Bebauung und Veräußerung von Grundstücken, die Entwicklung, Projektierung und schlüsselfertige Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien auf eigene oder fremde Rechnung, die Vermittlung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Das Unternehmen ist berechtigt, Bauleistungen als Generalunternehmer zu übernehmen sowie sich hierbei eigener Arbeitnehmer oder Nachunternehmer zu bedienen. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand die Kooperation mit Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und sonstigen Projektbeteiligten.