Die Verwaltung von Vermögen der Gesellschafter, insbesondere durch den Erwerb, das Halten und Verwalten (einschließlich des Erbringens von Serviceleistungen) von Beteiligungen und eigenem Geldvermögen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften (insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften), den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermietung, Verwaltung und Veräußerung dieses Grundbesitzes nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.