Die Ausführung von Bauleistungen, insbesondere im Bereich Hochbau, Tiefbau und Rohbau, einschließlich Maurer-, Beton-, Stahlbeton-, Erd-, Gründungs- und sonstiger Bauarbeiten, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Soweit Tätigkeiten einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung oder einer Eintragung, insbesondere in die Handwerksrolle, bedürfen, werden diese erst nach Vorliegen der jeweils erforderlichen Voraussetzungen ausgeübt.