die Erbringung von Dienstleistungen in der ambulanten Pflege insbesondere (i) die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, (ii) die Beratung von Angehörigen in Pflegefragen (iii) die hauswirtschaftliche Versorgung im Zusammenhang mit Pflegeleistungen und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen insbesondere Leistungen nach SGB V und SGB XI