Betrieb eines MVZ im Sinne § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung und Leistungserbringer in der vertragsärztlichen ambulanten Vorsorge sowie zur Ausübung der sonstigen ärztlichen Tätigkeit unter Berücksichtigung ärztlichen Berufsrechts, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl.