2.1 Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater zulässigen Tätigkeiten. 2.2 Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Ziffer 2.1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte ?