Verwaltung eigenen Vermögens; Gründung, Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen; Verwaltung, Erwerb, Halten, Lizenzierung von gewerblichen Schutzrechten, Marken, Domains sowie Nutzungsrechten an urherberrechtlich geschützten Werken; Erbringung von Geschäftsleitungs-, Management-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen sowie Gewährung von Darlehen und Sicherheiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.