Erwerb, Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere eigener Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen auf eigene Rechnung, ohne als Dienstleister für fremde Dritte tätig zu sein und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Gegenstand der Gesellschaft ist zudem die Ausübung der Holding-Funktion gegenüber Tochtergesellschaften sowie die einheitliche Leitung der Unternehmensgruppe.