die Errichtung und der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V, insbesondere zur Sicherstellung der privat- und vertragsärztlichen Versorgung durch eine fachübergreifende ambulante Versorgung der Patienten. Gegenstand des Unternehmens ist überdies die Verwaltung und die Betreuung ärztlicher Praxen, lnstitute und Praxiskliniken, sowie die Entwicklung und Betreuung weiterer Projekte zur integrierten Praxis- und Klinikversorgung. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Betrieb von Frauenarztpraxen und Kindenrwunschzentren zur ambulanten gynäkologischen und reproduktionsmedizinischen Versorgung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.