Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes nach den gesetzlichen Bestimmungen (insb. SGB V und SGB XI), einschließlich der häuslichen Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftlicher Dienstleistungen sowie der Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen und der Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen der teilstationären Pflege (Tagespflege). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, die Geschäftsführung und persönliche Haftung eines anderen Unternehmens übernehmen sowie Unternehmensverträge mit anderen Unternehmen abschließen.