Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Unternehmensgegenstand zu fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amtes des Geschäftsführers, beteiligen, und darf Zweigniederlassungen im In- oder Ausland errichten und schließen sowie Unternehmensverträge abschließen.