Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Geschäftsführungs-, Verwaltungs-, Beratung- und Finanzierungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.