Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, sowie gemeinnützige Zwecke und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: · Die ideelle und finanzielle Förderung der ambulanten Palliativversorgung, · die Unterstützung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, sowie deren Angehörigen, · die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ?