Ausführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten, Bodenlegerarbeiten, Bautenschutzarbeiten im nicht zulassungspflichtigen Bereich, Einbau von genormten Baufertigteilen, Handel mit Bauelementen sowie Vermittlung und Koordination von Handwerkerleistungen; zulassungspflichtige Handwerksleistungen werden nur ausgeführt, soweit die hierfür erforderlichen handwerksrechtlichen Voraussetzungen vorliegen; im Übrigen werden solche Leistungen durch geeignete Fachbetriebe bzw. Nachunternehmer erbracht.