1. Gegenstand sowie Ziel und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Wohlfahrtspflege durch Bereitstellung von altersgemäßer Ernährung nach den Standards der DEG für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb einer Produktionsküche, von Ausreichküchen an Schulstandorten oder ähnlicher Einrichtungen verwirklicht. Darüber hinaus sollen in den Einrichtungen der Gesellschaft Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit einem besonderen Förderbedarf unterhalten werden. 3. Die Gesellschaft kann durch Einrichtung von Arbeitskreisen und Durchführung von Veranstaltungen die Weiterbildung zu Themen der altersgemäßen Ernährung von Kindern und Jugendlichen betreiben. Dabei sollen verschiedene Erkenntnisse der Pädagogik in die erzieherische Praxis der Kindergarten- und Schulverpflegung eingebracht werden..