Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften, die Umspannwerke betreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, sowohl im Inland als auch im Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.