die Erbringung von Labordienstleistungen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte befugt, die mit dem vorbezeichneten Gegenstand unmittelbar oder mittelbar in Verbindung stehen oder zu dessen Verwirklichung dienlich sind. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen.