Planung, Organisation und Durchführung von Leistungen im Bereich der Gleissicherung, insbesondere Sicherung von Arbeitsstellen an Gleisanlagen nach den jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen und bahnbetrieblichen Vorschriften. Hierzu gehören insbesondere die Gestellung von Sicherungspersonal, die Einrichtung, Überwachung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen, der Einsatz technischer Sicherungssysteme sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Ferner Aus- und Weiterbildung von Personal im Bereich der Gleissicherung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Handels-, Dienstleistungs- und Nebentätigkeiten, soweit sie dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.