Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung sowie die Verwaltung von Immobilien und immobiliennaher Vermögensgegenstände. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.