Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auf eigenen oder fremden Grundstücken, im eigenen oder fremden Namen, insbesondere die Herstellung schlüsselfertiger Bauten sowie Modernisierung von Gebäuden, Kauf und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken und Immobilien sowie die Verwaltung und Vermietung von Immobilien einschließlich der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a) GewO sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.