die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußemng von Beteiligungen an in- und ausländischen Untemehmen sowie die Erbringung von Geschäftsführungs-, Management- und Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsuntemehmen und Dritte. Rechtsdienstleistungen gehören nur im erlaubnisfreien Umfang, insbesondere als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. l RDG, zum Untemehmensgegenstand.