die Haushaltshilfe und die Betreuung, u. a. Reinigungsarheiten und andere Unterstützung im Haushalt, leichte Gartenarbeiten, Einkaufsservice, Begleitung bei Freizeitgestaltungen, Unterstützung bei Behördengängen, Entlastung von vorhandenen Pflegepersonen, Urlaubsvertretung, Kinderbetreuung, Haustierversorgung sowie die Begleitung zu Terminen außer Haus. Tätigkeiten im Bereich der Pflege sind ausgeschlossen.