die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Menschen, keine körperliche Pflege, sondern ausschließlich haushaltsnahe Dienstleistungen (Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen, Beratung, Dolmetschen, bürokratische Erledigungen sowie die Durchführung von Pflegeberatungen im Rahmen des § 37 Absatz 3 und des § 45 SGB XI).