Die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Vermögensgegenständen zur Zahlung und Finanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer (einschließlich der Mitglieder von Geschäftsleitungen und Vorständen), insbesondere zum Zweck der Sicherung und Erfüllung von gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen von Rentnern, Hinterbliebenen sowie aktiven und ausgeschiedenen Anwärtern aus kollektiv- oder individualrechtlichen Regelungen bzw. Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung, zur Sicherung und Erfüllung sonstiger Arbeitnehmeransprüche, z.B. von Wertguthaben aus Arbeitszeitkontenmodellen, und etwaigen in diesem Zusammenhang entstandenen Ansprüchen auf Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Sicherung und Erfüllung von im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses entstandenen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt (ggf. einschließlich etwaiger Aufstockungsbeträge) und in diesem Zusammenhang entstandenen Ansprüchen auf Abführung von Sozialvesicherungsbeiträgen.