Der Erwerb, die Bebauung, die Nutzung, Vermietung und Verpachtung von eigenem Grundbesitz im Rahmen der vermögensverwaltenden Tätigkeit. Im Rahmen dieses Gegenstandes kann die Gesellschaft alle Geschäfte durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind.